Förmliche Abnahme: Das Abnahmeprotokoll muss nicht zwingend von beiden Parteien unterzeichnet werden
OLG Hamburg, Urteil vom 30.10.2009-9U 144/00
Die Entscheidung behandelt eine in der Praxis regelmäßig auftretende Konstellation: Die Parteien eines Bauvertrages vereinbaren, dass die Abnahme förmlich zu erfolgen hat. Nach Fertigstellung der Arbeiten bittet der Auftragnehmer den Auftraggeber um Erklärung der Abnahme. Das von dem Auftraggeber mit der Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro erstellt eine Abnahmebescheinigung,… Sachverhalt