BGH: Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn
BGH, Beschluss vom 12.02.2014, Az. XII ZB 607/12
Anfang Februar 2014 hat der Bundesgerichtshof einen umstrittenen Beschluss zum Elternunterhalt gefasst. Beim Elternunterhalt geht es um die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren dann zumeist betagten Eltern. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn für eine Verwirkung eines Anspruchs auf …