Arbeitszeitkonto und Minusstunden
BAG, 5 AZR 676/11
Vielen Arbeitnehmern ist die Führung eines Arbeitszeitkontos vertraut. Nach dem Arbeitsvertrag ist eine bestimmte Anzahl von Wochen- oder Monatsstunden zu leisten. Wird diese Arbeitszeit überschritten, kommt es dann entweder zu einer Vergütung dieser Überstunden oder aber sie werden auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt. Dies ist eine Praxis, die auch in den Bezirken Prenzlauer Berg nebst Pankow…