Ordentliche Kündigung des Wohnraummietverhältnisses nach Neueinführung von Betriebskostenvorauszahlungen
BGH, Urteil vom 10.10.2012, Aktenzeichen VIII ZR 197/12
Die Regelung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB, wonach der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung des Mieters zur Zahlung der erhöhten Miete kündigen darf, ist auf die ordentliche Kündigung nicht anwendbar.
Die Wohnung des Mieters wurde an die Fernwärmeversorgung angeschlossen. Ab März 2008 verlangte… Sachverhalt