Privates Baurecht

Im privaten Baurecht beraten wir sowohl private als auch gewerblich Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Durchführung von Bauvorhaben aller Größenordnungen.

Dabei beraten wir unsere Mandanten bei der Auswahl der richtigen Vertragsart (beispielsweise Einheitspreis- oder Pauschalpreisvertrag) und prüfen bzw. gestalten die erforderlichen Bauverträge nach BGB und VOB/B.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Projektbegleitung. Wir beraten unsere Mandanten während der Bausführung hinsichtlich aller auftretenden Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Nachtragsforderungen, Mängelansprüchen, Ansprüchen aus gestörten Bauabläufen, Kündigungen und Bürgschaftsforderungen.

Schließlich vertreten wir unsere Mandanten auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen.

Wir legen im Rahmen unserer Beratung Wert auf die Prüfung, ob im Fall einer streitigen Angelegenheit eine langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermieden und außergerichtlich ein wirtschaftlich vertretbares Ergebnis erzielt werden. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten aber auch in allen gerichtlichen Streitigkeiten mit aller Entschiedenheit.