Das Grundstücksrecht ist einerseits geprägt von einem stark formalen Verfahrensrecht. Dieses Recht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO). Hier ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.
Andererseits regelt das Grundstücksrecht inhaltlich die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben.
Im Grundstücksrecht werden Sie in Berlin durch unsere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Tilo Krause und Jan Hartmann betreut.
In Berlin beraten wir Sie im Grundstücksrecht gerne in den Bezirken Prenzlauer Berg und Berlin Mitte sowie in Friedrichshain und Weißensee sowie in Pankow.
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