Die möglichen Streitpunkte sind vielfältig. So geht es häufig um die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit mietvertraglicher Regelungen, so beispielsweise darum, ob aufgrund einer Schönheitsreparaturklausel der Mieter nun zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist oder nicht. Ferner wird häufig darüber gestritten, ob Mängel der Mietsache vorliegen und ob aufgrund des Vorliegens von Mängeln die Minderung der Mieter gerechtfertigt ist oder nicht.
Daran anschließend stellt sich oft die Frage, ob nun Mietrückstände bestehen und aufgrund der bestehenden Mietrückstände Sanktionen des Vermieters, insbesondere die Kündigung des Mietverhältnisses, zulässig waren oder nicht.
Im Mierecht stehen in Berlin unsere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Tilo Krause und Jan Hartmann zur Verfügung.
Im Mietrecht werden wir für Sie in Berlin gerne in den Bezirken Prenzlauer Berg und Berlin Mitte sowie in Weißensee und Pankow und auch in Friedrichshain tätig.
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