Bauträgerrecht

Das Bauträgerrecht befasst sich im Wesentlichen mit der Gestaltung von Bauträgerverträgen, der Gewährleistung und der Haftung von Bauträgern gegenüber den Erwerbern und der Zahlungsverpflichtung des Erwerbers.

Im juristischen Zentrum steht die MaBV (Makler und Bauträgerverordnung). Sie steckt im Bauträgerrecht den strengen Rahmen für den Bauträgervertrag ab, der vor allem Elemente aus dem Kaufvertrag und dem Werkvertrag enthält. Abweichende Vertragsgestaltungen sind nicht selten mit dem Damoklesschwert der Unwirksamkeit der verwendeten Klauseln oder des gesamten Vertrages bedroht. Es bedarf deshalb einer Kreativität mit Augenmaß, um den Vertragsparteien die Grundlage ihres Geschäftes nicht zu entziehen.

Die rechtssichere Verknüpfung der Grundlagen des Bauträgergeschäftes (z.B. Teilungserklärung und Abgeschlossenheit) mit dem Bauträgervertrag haben wir hierbei stets im Blick. Das gilt auch für baurechtliche Fragen, die zum Bespiel im Zusammenhang mit Leistungszusagen in Form einer Baubeschreibung oder bei der Abgrenzung von allgemeinen Bauleistungen und Sonderwünschen auf dem Prüfstand stehen.

Das Vertrauen der Erwerber gegenüber dem Bauträger hängt auch von der Ausgewogenheit der Vertragsinhalte ab. Dieser Anspruch steht nicht im Widerspruch zur Interessenwahrung des Bauträgers. Dasselbe gilt natürlich auch für die Prüfung der Verträge aus Sicht eines Erwerbers.

Unsere Mandanten – sowohl Bauträger als auch Erwerber - profitieren von unseren Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts und selbstverständlich auch im Bauträgerrecht. Dies spiegelt sich in einer weitsichtigen Vertragsgestaltung mit sinnvollem Bezug zur Teilungserklärung wider, was Konflikte in der werdenden und später existierenden WEG vermeiden hilft.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf wenn wir Sie im Bauträgerrecht betreuen dürfen. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten Sie gerne mit Ihrer Expertise.