Nach verbrauchter Fahrtenbuchauflage keine neue Anordnung
Verwaltungsgericht Hannover, Entscheidung vom 18.01.2011, 5 B 4932/10
Im vorliegenden Fall wurde der Halter eines Fahrzeuges wegen der Nichtaufklärbarkeit eines Verkehrsverstoßes mit einer Fahrtenbuchauflage belegt. Nach Ablauf des hierfür vorgesehenen Zeitraumes legte er kein Fahrtenbuch vor. Aus diesem Grunde wurde eine erneute Fahrtenbuchauflage verhängt.
Diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht aufgehoben.
§ 31 a… Sachverhalt
Die Entscheidung