Anspruch auf Wohngeld setzt Mietzahlung voraus
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.05.2012, Az. 4 LA 114/12
Es besteht kein Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss, wenn in den in Betracht kommenden Bewilligungszeiträumen tatsächlich kein Mietzins gezahlt worden ist.
Eine Mieterin beantragte bei der Wohngeldstelle die Zahlung von Wohngeld. Zur Begründung ihres Antrags legte sie einen wirksamen Mietvertrag vor. Es stellte sich jedoch heraus, dass sie tatsächlich keine… Sachverhalt