Umfahren der Lichtzeichenanlage ist kein Rotlichtverstoß
OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2013, AZ: 1 RBs 98/13
In seiner Entscheidung vom 02.07.2013 hat das OLG Hamm festgestellt, dass kein Rotlichtverstoß vorliegt, wenn ein Autofahrer vor der Ampelanlage auf einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich abbiegt, im vorliegenden Fall ein Tankstellengelände, und nach durchfahren dieses Geländes hinter der Lichtzeichenanlage wieder in den durch sie geschützten Verkehrsraum einfährt. Dies gilt…