Umgangsrecht

Soweit Eltern sich trennen, müssen sie sich über die Betreuung gemeinsamer Kinder nach der Trennung verständigen. 

Oft ist es dann so, dass ein Kind bei einem Elternteil seinen Lebensmittelpunkt hat und der andere Elternteil Umgang mit den Kindern wahrnimmt. Das Umgangsrecht steht auch einem nichtsorgeberechtigten Elternteil zu. 

Das Umgangsrecht ist gesetzlich garantiert und kann nur ausnahmsweise eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden. 

Umgangsregelungen sehen häufig einen regelmäßigen Umgangsturnus (z. B. alle 14 Tage von Freitag nach der Schule bis Montag zur Schule), eine Feiertags- und eine Ferienregelung vor. Dabei ist nach pädagogischen Gesichtspunkten auf das Alter eines Kindes Rücksicht zu nehmen. Mit zunehmendem Alter sind die Wünsche eines Kindes wichtig. 

In Berlin zeigen sich die Jugendämter und auch die Gerichte immer offener gegenüber dem sogenannten Wechselmodell. Ein Wechselmodell bedeutet, dass die Eltern im Falle einer Trennung ein gemeinsames Kind gleichberechtigt, also z. B. jeweils über einen Zeitraum von einer Woche mit einem anschließenden Wechsel des Kindes in den Haushalt des anderen Elternteils betreuen.