Ehevertrag

Zur Regelung wesentlicher familienrechtlicher Themen kann ein Ehevertrag vor, aber auch nach einer Heirat geschlossen werden.

Klassische Themen sind:


Eheverträge bieten die Möglichkeit, bereits im Vorfeld einer Eheschließung individuelle Lösungen für den Fall einer Trennung und des Scheiterns der Ehe zu erarbeiten. Dies ist durchaus ratsam und empfehlenswert, da auf diesem Wege böse Überraschungen vermieden werden können.

Wenn ein Ehegatte selbständiger Unternehmer ist, ist es zum Schutz des Betriebsvermögens in der Regel geboten, beim ehelichen Güterrecht ehevertragliche Regelungen zu treffen.

Auch bei Eheverträgen gilt die grundsätzlich im gesamten BGB verankerte Vertragsfreiheit. Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes unterliegen Eheverträge jedoch einer sogenannten richterlichen Inhaltskontrolle. Durch die Regelungen in einem Ehervertrag darf eine Ehegatte nicht unangemessen benachteiligt werden. Der Kernbereich des Scheidungsfolgenrechtes muss gewahrt bleiben.

Wir beraten Sie ausführlich zu möglichen ehevertraglichen Regelungen in Ihrer individuellen Situation. Wir gestalten Eheverträge, die zu Ihrer Situation passen. Zu seiner Wirksamkeit muss ein Ehevertrag gemäß § 1410 BGB notariell beurkundet werden.

Auch Ehegatten sowie zukünftige Ehegatten aus Berlin insbesondere aus den kinderreichen Bezirken Prenzlauer Berg und Pankow sowie Friedrichshain sollten darüber nachdenken, ob für sie nicht ein Ehevertrag sinnvoll ist.