Kosten für Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut können beim Kindesunterhalt Mehrbedarf sein
BGH, Beschluss vom 10.07.2013, Az: XII ZB 298/12
Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom Juli 2013 entschieden, dass Kosten für den Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut im Rahmen des Kindesunterhaltes einen sogenannten Mehrbedarf darstellen können, den der Unterhaltspflichtige dann zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hat.
Auch viele Eltern in Berlin, z.B. in Prenzlauer Berg…