Testament/ Erbvertrag

Ein wesentlicher Teil einer guten erbrechtlichen Vorsorge besteht in der Gestaltung eines Testamentes oder eines Erbvertrages. Hierfür stehen Ihnen entweder unser Fachanwalt für Erbrecht, Rechtsanwalt Sebastian Weiß, oder unser Notar, Daniel Creutzburg, zur Verfügung.

Wir beraten Sie in allen Aspekten der Erstellung eines Testamentes. Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und Wünsche und erörtern die in Ihrem konkreten Fall maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Für Ehegatten bietet sich häufig die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testamentes an. Andere Personen, die gemeinsam eine testamentarische Gestaltung wünschen, können einen Erbvertrag abschließen.

In formaler Hinsicht besteht die Möglichkeit, ein eigenhändiges – also selbst geschriebenes – Testament zu erstellen. Sie können bei uns aber auch ein notariell beurkundetes Testament errichten. Wir besprechen mit Ihnen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Gestaltung. Inhaltlich entwickeln wir mit Ihnen eine Lösung, die optimal zu Ihrer familiären und vermögensrechtlichen Situation passt. Dabei berücksichtigen wir rechtlich insbesondere auch die Auswirkung des Pflichtteilsrechtes sowie steuerliche Aspekte.