Erbfall

Der Eintritt eines Erbfalls – häufig der Tod eines nahen Angehörigen – ist für viele Menschen eine emotional sehr belastende Situation. Wir helfen Ihnen dabei, in dieser schwierigen Lebenslage den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Nach einem Erbfall müssen Sie in kurzer Zeit viele Entscheidungen treffen. Sie müssen sich einen Überblick über den Nachlassbestand verschaffen. Dann muss die Entscheidung getroffen werden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ob Sie die Erbschaft ausschlagen. Dafür räumt Ihnen das Gesetz eine Frist von gerade einmal sechs Wochen ein.

Soweit Sie eine Erbschaft ausschlagen wollen, muss dies entweder beim zuständigen Nachlassgericht oder durch eine notarielle Erklärung erfolgen. Für eine notarielle Erbausschlagung steht Ihnen unser Notar, Daniel Creutzburg, zur Verfügung.

Wenn eine Erbschaft angenommen wird, werden die Erben dann häufig mit der Frage des Nachweises für ihr Erbrecht konfrontiert. Banken oder auch Vermieter (der Wohnung des Verstorbenen) verlangen hier häufig die Vorlage eines Erbscheines. Wir besprechen mit Ihnen in Ihrer konkreten Situation, ob die Beantragung eines Erbscheins tatsächlich erforderlich ist.

Soweit ein Erbschein benötigt wird, erfolgt die Beantragung entweder über das Nachlassgericht oder über einen Notar. Auch insofern steht Ihnen unser Notariat, Notar Daniel Creutzburg, gerne zur Verfügung.