Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums – die Kompetenz zur Beschlussfassung durch den Verband
Landgericht München I, Urteil vom 16.01.2013, Az. 18 O 1668/11
Der teilrechtsfähige Verband der Wohnungseigentümer kann durch Beschluss die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums an sich ziehen.
In einem Rechtsstreit zwischen Bauträger und Erwerber ist streitig, ob und wann die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt ist. Im Jahr 2008 wurde durch die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Beschluss gefasst, wonach der… Sachverhalt