Keine Eigenbedarfskündigung bei Wohnbedarf eines Gesellschafters einer GmbH & Co. KG
BGH, Urteil vom 15.12.2010, VIII ZR 210/10
 	Eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten Eheleute sind, und auch  Gesellschafter der Komplementär-GmbH kündigt ein Wohnungsmietverhältnis  mit der Begründung, dass die Eheleute die Wohnung für sich selbst  benötigen. Die Räumungsklage der Kommanditgesellschaft wurde vom Amts-  und Landgericht abgewiesen. Die Vermieterin legte Revision beim BGH ein.
  … 	Sachverhalt
 	Die Entscheidung des BGH