Der Modernisierungsbegriff nach dem Wohnungseigentumsgesetz
BGH, Urteil vom 18.02.2011, V ZR 82/10
 	Eine Wohnungseigentumsanlage besteht aus 8 Reihenhäusern. Jeweils 2  Häuser teilen sich dabei einen Schornstein mit nur einem Zug, der mittig  vom Keller bis zum Dach verläuft. Im Jahre 1999 wurden die Schornsteine  im Zuge einer Umstellung der Beheizungsart verschlossen. Im Jahr 2001  baute ein Wohnungseigentümer den in seinen Wohnraum hineinragenden,  damals nutzlosen… 	Sachverhalt