Bundesgerichtshof: Erben eines Sparkassenkunden müssen sich nicht länger grundsätzlich mit einem Erbschein legitimieren.
BGH, Urteil vom 08.10.2013, Az. XI ZR 401/12
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil von Anfang Oktober 2013 die Erbnachweisklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse für unwirksam erklärt. Bislang hatten die Sparkassen (und auch die privaten Banken) in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen stets bestimmt, dass Erben eines Bankkunden zu ihrer Legitimierung grundsätzlich einen vom Nachlassgericht ausgestellten…