Eigentümerversammlung: Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Eigentümerversammlung bei Wohngeldrückständen nicht möglich.
BGH, Urteil vom 10.12.2010, V ZR 60/10
Eine Teilungserklärung bestimmte Folgendes:
„Die Versammlung kann einen Wohnungseigentümer, der mit Zahlungen von Beiträgen länger als einen Monat in Verzug ist, von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung und der Abstimmung ausschließen. Der Betroffene hat hierbei kein Stimmrecht. Mit vollständiger Zahlung der Rückstände entfällt die Wirkung des obigen Beschlusses“.
… Sachverhalt