Maßgeblicher Zustand für die Prüfung des Vorliegens von Modernisierungsmaßnahmen
BGH, Urteil vom 20.06.2012, Aktenzeichen VIII ZR 110/11
 	Bei der Prüfung, ob die vom Vermieter beabsichtigte Maßnahme eine  Verbesserung der Mietsache darstellt, kommt es grundsätzlich auf den  gegenwärtigen Zustand der Wohnung an. Das gilt selbst dann, wenn dieser  Zustand durch den Mieter geschaffen wurde, es sei denn, dies geschah  vertragswidrig.
  	Der Mieter hatte mit Zustimmung des ehemaligen Vermieters in seiner  Wohnung eine… 	Sachverhalt