Zum Recht des Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen
BGH, Urteil vom 11.02.2011, V ZR 66/10
Der Kläger ist Eigentümer einer Wohnung in einer von der Beklagten verwalteten Wohnungseigentumsanlage. Zwischen Dezember 2005 und Januar 2009 wandte er sich mit insgesamt 98 Schreiben an die beklagte Verwalterin und bat um schriftliche Auskunft zu Fragen der Verwaltung. Die Fragen wurden ihm beantwortet. Ferner wurden ihm - teilweise gegen Kostenerstattung - angeforderte… Sachverhalt