Zur Frage, ob bei der Prüfung mehrerer Beschlüsse zu einer baulichen Veränderung eine gesamte Betrachtung vorzunehmen ist
LG München I, Urteil vom 20.06.2011, 1 S 23256/10
Werden wegen einer größeren Umbaumaßnahme Beschlüsse über mehrere Einzelmaßnahmen gefasst, so kommt es bei der Prüfung des Bestehens eines Nachteiles im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG nicht nur auf die jeweils beschlossenen Einzelmaßnahmen, sondern auf das Gesamtvorhaben an.
Eine Teileigentumseinheit wurde zunächst zum Betrieb eines Supermarktes genutzt. Nach Beendigung des… Sachverhalt