Betriebskostenvorauszahlung: Rückforderungsrecht des Mieters bei formell fehlerhafter oder unterbliebener Abrechnung
BGH - Urteil vom 26.09.2012 – VIII ZR 315/11
Die Kläger nahmen im Jahr 2009 ihren Vermieter auf Rückzahlung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten hinsichtlich der Jahre 2002–2004 in Anspruch; der Beklagte hatte über die Betriebskosten in den Jahren 2002–2004 keine Abrechnungen erstellt.
Das Amtsgericht hat die Klage zum überwiegenden Teil zurückgewiesen; mit der Berufung verfolgten die Kläger ihr Begehren auf… Sachverhalt