Notarielle Vertragsklauseln im Grundstückskaufvertrag sind keine AGB
OLG Hamm, Beschluss vom 07.07.2024 (22 U 26/24, BeckRS 2024, 23938)
Mit einem notariellen Kaufvertrag vom 19.01.2021 erwarb die Klägerin von den Beklagten ein Grundstück mit einem darauf befindlichen Wohnhaus. Der Vertrag beinhaltete Klauseln, die vom Notar üblicherweise verwendet werden. In § 5 war ein Ausschluss der Gewährleistung festgehalten. Die Klägerin fordert von den Beklagten dennoch Schadensersatz, basierend auf drei Faktoren: Ihrer Meinung nach hätten…