Modernisierung bei Milieuschutz
In Milieuschutzgebieten sind Hänge-WCs, Handtuchheizkörper und kleine Balkone genehmigungsfähig. Das wurde vom Verwaltungsgericht Berlin festgestellt. Es sei eine moderne Ausstattung, die keine gesteigerte Gentrifizierungsgefahr mit sich bringe.
Wer bauliche Veränderungen an bestehenden Wohnhäusern vornehmen möchte, bedarf hierfür regelmäßig einer Baugenehmigung. In zwei Fällen hatte das zuständige Bezirksamt in Berlin entsprechende Anträge zweier Eigentümerinnen zunächst abgelehnt. Diese wandten sich daraufhin mit Klage an das Verwaltungsgericht Berlin – mit Erfolg (Urteile vom 02.04.2025, Az. VG 19 K 17/22 und VG 19 K 351/23). Die…