Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer
BGH-Urteile vom 14.02.2025 - V ZR 236/23 und V ZR 128/23
Auf Grundlage des reformierten Wohnungseigentumsrechts hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in zwei Verfahren zusätzliche Vorgaben zu den Bedingungen formuliert, unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abweichende Kostentragung beschließen können. Erstes Verfahren (V ZR 236/23): Die Klägerin gehört der beklagten Gemeinschaft der…