Start der elektronischen Präsenzbeurkundung: Notariat geht den nächsten großen Digitalisierungsschritt
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung am 29. Dezember 2025 beginnt für das deutsche Notariat eine neue Ära. Erstmals wurden an diesem Tag Beurkundungen im Präsenzverfahren originär elektronisch errichtet – ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung notarieller Verfahren.
Medienbruchfreies Verfahren erstmals vollständig realisiert Mit der elektronischen Präsenzbeurkundung wird ein zentrales Ziel der Digitalisierung erreicht: Urkunden können nun auch im Präsenztermin vollständig elektronisch errichtet, unterzeichnet und verwahrt werden. Während bislang selbst elektronisch vorbereitete Urkunden für die Beurkundung ausgedruckt, handschriftlich unterzeichnet und…