Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlicher Überfahrtbaulast und zivilrechtlichem Wegerecht
BGH, Urteil vom 24.01.2025 (V ZR 51/24, BeckRS 2025, 1922)
Die Klägerin und die Beklagte sind Eigentümerinnen benachbarter Grundstücke, die durch eine Teilung entstanden sind. Das Wohngrundstück der Klägerin verfügt über einen Hof und zwei genehmigte Garagen. Die Zufahrt zu den Garagen ist ausschließlich über einen Weg auf dem Grundstück der Beklagten möglich. Obwohl das Grundstück der Klägerin an eine öffentliche Straße grenzt, gibt es keine weitere…