Keine generelle Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu Vergleichsangeboten bei Erhaltungsmaßnahmen
Mit Urteil vom 27.03.2026 (Az. V ZR 7/25) hat der Bundesgerichtshof eine praxisrelevante Klarstellung im WEG-Recht getroffen. Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht grundsätzlich verpflichtet, vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Hintergrund der Entscheidung In dem zugrunde liegenden Fall hatten Eigentümer Beschlüsse über verschiedene kleinere Instandsetzungsmaßnahmen mit der Begründung angefochten, es seien keine Vergleichsangebote eingeholt worden. Während Teile der Vorinstanzen noch differenziert entschieden, hat der BGH nun eine klare Linie vorgegeben und die Klage letztlich vollständig abgewiesen. Keine starre…