Immobilie und Familie

Wir sind sowohl auf das Immobilien- als auch auf das Familienrecht spezialisiert. Wir beraten Sie zu allen Themen, die sich in diesen Bereichen ergeben können. Dies gilt für alle Fälle des Immobilieneigentums, also Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen oder auch Gewerbeimmobilien etc.

In Berlin insbesondere in den Bezirken Pankow und Prenzlauer Berg aber auch in Friedrichshain und Berlin Mitte sind wir aufgrund langjähriger Erfahrungen mit den Verhältnissen vor Ort bestens vertraut.

Bei Ehegatten oder auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften geht es häufig um folgende Fragen:

  • Wer ist berechtigt, eine gemeinsame Immobilie im Falle einer Trennung weiterhin zu nutzen?
  • Wer muss die Lasten einer Immobilie (Bankkredite, Hausgeld, Grundsteuern usw. ) im Falle einer Trennung tragen?
  • Bleibt gemeinsames Eigentum auch nach einer Scheidung bestehen oder muss die Immobilie verkauft werden?
  • Ergeben sich aus der Immobilie Ausgleichsansprüche eines Ehegatten insbesondere wenn zuvor höheres Eigenkapital eingezahlt wurde?

Gerne beraten wir zu diesen Themen Ehegatten oder nichteheliche Lebenspartner auch bereits vor dem Erwerb einer Immobilie. Wir stehen Ihnen dabei auch für sämtliche Fragen bezüglich des Immobilienrechtes wie zum Beispiel Fragen des Wohnungseigentumsrechts oder der vertraglichen Gestaltung von Immobilienkaufverträgen zur Verfügung.

Bei Ehegatten können Gestaltungen bezüglich einer ehelichen Immobilie auch in einem Ehevertrag festgehalten werden.

Soweit sich Probleme im Zuge einer Trennung von Ehegatten bzw. im Zuge einer Ehescheidung ergeben, kann die zukünftige Handhabung einer Immobilie und der damit zusammenhängenden Rechtsfragen auch im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden.

Im Falle einer Trennung bzw. Ehescheidung ist es immer wichtig, die gesamten Eigentums- und Vermögensverhältnisse einer Familie zu erfassen, da sich aus der Nutzung einer Immobilie sowie aus der Tragung der Immobilienverbindlichkeiten in der Regel Auswirkungen auf das Unterhaltsrecht ergeben.

Bei Immobilieneigentum empfiehlt sich oft auch ein Blick auf erbrechtliche Konsequenzen. Dies gilt insbesondere im Falle einer Trennung von Ehegatten oder nicht ehelichen Lebenspartnern.

Gemeinsames Immobilieneigentum hat grundsätzlich auch über eine Ehescheidung hinaus Bestand. Hier sollte dann ein Blick auf die gesetzliche Erbfolge geworfen werden. Oft treten unerwünschte Ergebnisse ein, wenn man in einer solchen Situation untätig bleibt. Wir stehen Ihnen gerne bei einer erbrechtlichen Analyse zur Seite und erstellen nach Ihren Vorstellungen maßgeschneiderte testamentarische Gestaltungen.