Vergleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümern
BGH, Urteil vom 04.07.2014, Az. V ZR 298/13
Leitsatz Nr. 3 Nachdem ein Wohnungseigentümer Schäden an seinem Sondereigentum dadurch erlitt, dass ein Wasserschaden im Bereich des Gemeinschaftseigentums die Wohnung zeitweise unbewohnbar und ...
Erstrebt ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft eine Vergleichssumme, kann der Vergleich durch zustimmenden Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung zustande kommen.
Sachverhalt