Graffiti im Treppenhaus muss kein Mietmangel sein
LG Berlin, Urteil vom 05.10.2010, 63 S 619/09
Zwischen den Parteien besteht ein Mietvertrag. Bei Anmietung war unstreitig das Treppenhaus in einem malermäßig einwandfreien Zustand. Nach mehreren Jahren tauchten im Treppenhaus Graf-fitischmiererein auf. Der Mieter vertrat die Auffassung, dass es sich um einen Mangel der Mietsache handelt, der vom Vermieter zu beseitigen ist. Er erhob schließlich Mängelbeseitigungsklage.... Sachverhalt