Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz fehlender Ankündigung zulässig
BGH, Urteil vom 02.03.2011, IIIX ZR 164/10
Zwischen den Parteien besteht ein Mietverhältnis über eine Wohnung im 2. OG. Mit Schreiben vom 29.09.2008 übermittelte der Vermieter der Mieterin ein Schreiben, in welchem er die Grundmiete von 338,47 EUR um 120,78 EUR wegen der Kosten für den Einbau eines Außenaufzuges erhöhte. Den Einbau des Aufzuges hatte der Kläger zunächst als Modernisierungsmaßnahme mit einem Schreiben... Sachverhalt